M-ZUG
Was ist der „M-Zug“?
„M-Zug“ bedeutet Mittlere-Reife-Zug. In einer eigens gebildeten Klasse bietet die Mittelschule Frankenwald die Möglichkeit, innerhalb von vier Jahren (7. bis 10. Klasse) den Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Der Unterricht erfolgt auf höherem Leistungsniveau und fordert von den Schülern Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Motivation
Vorteile
- Der Mittlere Bildungsabschluss nach der 10. Klasse ist gleichwertig mit dem Abschluss der Real- und Wirtschaftsschule.
- Nur im M-Zug ist ein Einstieg in jede Jahrgangsstufe möglich!
- Die Fächer und Inhalte der 5. und 6. Klasse werden mit erhöhtem Anforderungsniveau weitergeführt.
- Die 5. und 6. Jahrgangsstufe bieten noch Zeit für Orientierung.
- Problemloser Übergang zwischen Regelklassen und M-Klassen
- Verbleib in der gewohnten Umgebung
- Vertraute Unterrichtsmethoden
- Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips
- Kürzere Schulwege
- Enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
- Starke Praxis- und Berufsorientierung
Stundenverteilung
kurzer Text zu Pflichtfächern…
Änderungen: Bei Nichterreichen der erforderlichen Durchschnittsnote im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis gibt es die Möglichkeit der Aufnahmeprüfung.
Anmeldung: 1. Woche Sommerferien
Prüfung: letzte volle Ferienwoche der Sommerferien
Ort: zentral an einer Mittelschule in Stadt/Landkreis Hof, wird jeweils im März bekannt gegeben
Anforderungen:
o Grundlage für den Unterricht sind die Stundentafel und der Lehrplan für die Mittelschule.
o Gleiche Themen und Lernbereiche wie in den Regelklassen – Anforderungsniveau ist deutlich höher und orientiert sich am mittleren Schulabschluss.
o Vertiefende und ausgeweitete Behandlung der Lerninhalte
o Höherer Grad der Beherrschung der Lernziele, der Selbstständigkeit, und Eigenverantwortung der Schüler, der Komplexität der Aufgabenstellung, des Arbeitstempos; geringere Fehlerhäufigkeit; mehr Leistungen auf den Ebenen der Reorganisation, des problemlösenden Denkens und des Transfers
o Besonders intensive Behandlung in M7 bis M 9 jener Bereiche, die der Lehrplan für die 10. Klasse wieder aufgreift und zum Gegenstand der Abschlussprüfung macht
Vorrücken
Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei
– Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
– Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
– Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
Vorrückungsfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.
Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler
– in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder
– in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder
– in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
Schüler der M 9 ohne Vorrückungserlaubnis in die 10. Klasse, die von der Schule abgehen, erhalten das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule (Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern 4,00 und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5)
Wiederholen
– Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M-Zuges versagt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlusses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz.
Beratung der Erziehungsberechtigten über die Perspektiven der Mittelschulabschlüsse erforderlich.
Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten.
– Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Mittelschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.
Wechsel in die Regelklasse
Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse gilt:
– Nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse
– Während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug
Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe darauf achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Schüler der M 9 können an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben. Die Noten aus dem Zwischenzeugnis können auf Antrag als Jahresfortgangsnote eingerechnet werden. Sollte dies nicht beantragt werden, zählt es als externe Teilnahme am Quali.
Rückkehr aus anderen Schularten
Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Mittelschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.
Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich
– zu Beginn eine Schuljahres,
– wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat,
– wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden; ansonsten entscheidet die Lehrerkonferenz.
Übertritt aus einer M-Klasse in die Realschule/Wirtschaftsschule
möglich, wenn das Jahreszeugnis die Erlaubnis zum Vorrücken enthält.