Ü B E R T R I T T
Wirtschaftsschule:
Der Eintritt in die vier- oder dreistufige Wirtschaftsschule erfolgt in der Regel nach der Jahrgangsstufe 6 oder 7 der Mittelschule.
Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ unter
Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis.
Die vier- und dreistufige Wirtschaftsschule steht auch Schülern der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, die aber dennoch eine Wirtschaftsschule besuchen möchten, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.
Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.
Der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen, vgl. § 28 WSO) und einer Probezeit voraus.
Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schüler
o mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule, wenn sie im Fach Englisch im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder im Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss mindestens die Note 3 erzielt haben,
o mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit,
o die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums durchlaufen haben,
o die die Jahrgangsstufe 9 der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.